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Gabelstapler Info

Staplerausbildung - Wissenswertes

Warum muss Personal, welches Flurförderzeuge (FFZ) bedient, ausgebildet sein?

Das Betreiben von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2.  für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3.  ihre Befähigung nachgewiesen hab                                                  

                                                                                            Auszug aus DUV 308-001

 

Warum eine jährliche Unterweisung für Staplerfahrer?

Gemäß Paragraf 12 BetrSichV und Paragraf 4 DGUV Vorschrift 1 sind Unternehmen zur regelmäßigen Unterweisung verpflichtet. Diese muss vor erstmaligem Gebrauch eines Arbeitsmittels und dann jährlich wiederholt werden. Die Ergebnisse der Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden.

Welchen Nutzen haben Sie oder der Betrieb davon?

  • Jede zusätzliche Qualifikation kann neue berufliche Perspektiven aufzeigen.
  • Durch die Ausbildung auf die FFZ und deren Gefahrenpotential werden Arbeitsunfälle vermieden
  • Es wird ein sicherer Umgang mit dem FFZ ausgebildet, dies bedeutet einen materialschonenden Umgang mit dem FFZ und der Ware = Kostenersparnis
  • Arbeitsabläufe werden schneller  = Kostenersparnis

Begriffserläuterung

Befähigungsnachweis

In erster Linie handelt es sich bei einem Fahrausweis um einen Befähigungsnachweis. Dieser wird auch Fahrausweis / Staplerschein genannt.

Hier wird die „Allgemeine Ausbildung“ und „Zusatzausbildung“ festgehalten, dies besagt, dass der Inhaber erfolgreich an einer Qualifizierung zum Beispiel für Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Krane, Erdbaumaschinen oder Teleskopmaschinen teilgenommen hat.

Eine Befähigung, welche die Person in den oben genannten Bereichen erworben hat, erlischt nicht, auch wenn der Betrieb gewechselt wird, ist dementsprechend also auch in anderen Betrieben gültig. Dies kann sich natürlich auch ändern. Es gibt mittlerweile auch Befähigungen, die nach einer gewissen Zeit einen Weiterbildungskurs benötigen, sonst erlöschen diese.

Die Befähigung kann auch außerhalb der Firma genutzt werden. Der Arbeitgeber muss ihm die Weiterbildung sogar in einem Arbeitszeugnis bescheinigen.

Fahrauftrag

Der Fahrauftrag oder „Beauftragung Betriebsinterne Anweisung“ bezieht sich sich nur auf den einen Betrieb und ist nicht automatisch auf andere Betriebe übertragbar.

Die Beauftragung des Unternehmers an den Bediener ´in ist tatsächlich auf den jeweiligen Betrieb oder Betriebsbereich beschränkt. Dieser Fahrauftrag erlischt automatisch, wenn der Betrieb gewechselt wird.

Mit dem Fahrausweis (Befähigungsnachweis) kann auch in einen anderen Betrieb gearbeitet werden, dazu wird dort ein neuer Fahrauftrag für diesen Betrieb erstellt. Der Fahrausweis ist in dem neuen Betrieb die Grundlage für den neuen Fahrauftrag, deshalb ist es wichtig, dass dieser auch außerhalb des Betriebes gilt, in dem die Befähigung erworben wurde.

Betriebliche Ausbildung

Ähnlich wie mit dem Fahrauftrag, verhält es sich auch mit der betrieblichen Ausbildung, die oft im Fahrausweis bescheinigt wird.

In der gerätebezogenen Ausbildung findet eine gerätespezifische Einweisung und eine Unterweisung statt und in der verhaltensbezogenen Ausbildung werden vor allem die Betriebsanweisung(en) erklärt und das sichere Verhalten im Betrieb. Da sich diese Inhalte auf den jeweiligen Betrieb beziehen, ist es logisch, dass die betriebliche Ausbildung nur für den Betrieb gilt, in dem sie durchgeführt wurde.

Wenn in einem anderen Betrieb gearbeitet werden soll, muss dort eine erneute betriebliche Ausbildung stattfinden und im Fahrausweis nachgetragen werden.

Fahrzeuge auf die eine Einweisung stattgefunden hat, und eingetragen wurden, müssen nicht erneut eingewiesen werden

Eignung

Jeder Unternehmer muss sich von der Eignung seines Personals überzeugen, da Eignung bei einem Betriebswechsel nicht übertragen wird. Zumindest nicht, wenn der Unternehmer rechtlich abgesichert sein will.

Eine Eignungsbeurteilung kann sich jederzeit ändern. Ein Gesundheitszustand kann sich verändern, aber auch die charakterliche oder geistige Eignung. Deshalb sollte sich das Unternehmen nicht auf eine bereits eingetragene Eignung im Fahrausweis verlassen, und diese für sein Unternehmen selbst feststellen oder feststellen lassen.

Körperliche Eignung

Bei der körperlichen Eignung geht es um die allgemeine Fitness und Beweglichkeit sowie um ausreichendes Sehen, Hören sowie Reaktionsvermögen des Bedienpersonals.

Die Eignung kann von einem Arzt über die G25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ festgestellt werden. Dies ist aber kein Muss. Der Betrieb kann selbst festlegen, ob die Person körperlich geeignet ist oder nicht.

Geistige Eignung

Unter geistiger Eignung ist das Verstehen der technischen und physikalischen Zusammenhänge bei der Arbeit mit einem Gabelstapler gemeint.

Personen, die die theoretische und praktische Prüfung im Rahmen der Qualifizierung/Ausbildung bestehen, sind in der Regel geistig geeignet. Die geistige Eignung wird demnach indirekt durch die Ausbilder während der Qualifizierung bzw. Ausbildung festgestellt.

Charakterliche Eignung

Bei der charakterlichen Eignung ist das Verantwortungs- und Sicherheitsbewusstsein in erster Linie gemeint.

Wer sicherheitsrelevante Anweisungen einfach ignoriert oder ständig dagegen verstößt, obwohl er weiß, dass dies eine Gefahr darstellt, ist charakterlich nicht geeignet. Hier kann durch hinweisen auf den Fehler, sowie die Sensibilisierung und nach Schulungen  eine charakterlich Eignung wieder hergestellt werden. Sollte die Person unbelehrbar sein, ist sie charakterlich nicht geeignet.

Rechtliche Konsequenzen

Was passiert bei einem Lagerunfall ohne gültigen Staplerschein?

Der Staplerschein ist im betrieblichen Umfeld eine gesetzliche Pflicht. Ohne gültige Qualifikation riskieren Unternehmen hohe rechtliche und finanzielle Konsequenzen bei Unfällen.

Im betrieblichen Umfeld ist der Besitz eines gültigen Staplerscheins für das Führen von Gabelstaplern eine rechtliche Voraussetzung. Diese Vorgabe ist im Arbeitsrecht verankert und basiert auf Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie der Betriebssicherheitsverordnung. Ziel dieser Vorschriften ist es, Unfälle zu verhindern und den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen zu gewährleisten. Der Staplerschein dokumentiert, dass der Fahrer die notwendige Qualifikation erworben hat, um den Stapler sicher und vorschriftsmäßig zu bedienen.

 

Fehlt ein gültiger Staplerschein, hat dies weitreichende Konsequenzen. Ein Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation darf keinen Gabelstapler führen, da der Betrieb andernfalls gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstößt. Dies kann im Schadensfall zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen führen. Arbeitgeber haften für Unfälle, die auf fehlende Schulungen oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen zurückzuführen sind, und riskieren neben Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen. Zudem können Versicherungsschutz und Haftungsansprüche entfallen, wenn nachgewiesen wird, dass der Fahrer keinen Staplerschein besaß.